|
Energieausweis
Sie wollen anbauen, umbauen, modernisieren - oder wollen wissen, wie es um Ihr Haus steht? Dann ist der Energieausweis genau das richtige für Sie! Die meisten Autofahrer wissen in etwa, wie viel Benzin ihr Fahrzeug im Durchschnitt verbraucht. Auf die Effizienzklasse des Kühlschranks oder der Waschmaschine achten Verbraucher spätestens beim Kauf von Geräten. Doch ausgerechnet zu unseren Wohngebäuden gibt es häufig keine objektiven Angaben zum Energieverbrauch. Und das, obwohl ein Großteil unseres Energiebedarfs für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung in Haushalten aufgewendet wird.
Abhilfe schafft der Energieausweis. Dabei klärt der Ausweis nicht nur über den Energieverbrauch eines Gebäudes auf, er liefert auch wertvolle Hinweise für die Modernisierung. Nachdem dieser seit 2002 für Neubauten verpflichtend ist, hat die Bundesregierung die Energieausweise für Bestandsgebäude eingeführt. Die Anforderungen, wer ab wann für was einen Energieausweis benötigt, ob Verbrauchsausweis, oder nach Bedarf, entnehmen Sie der nachstehenden Tabelle.
Energieausweis für Wohngebäude: Bedarf oder Verbrauch?
Bauantrag ab |
Bauantrag bis |
Zahl der Wohnungen |
Vorlagepflicht seit |
Wahlmöglichkeit Bedarf oder Verbrauch |
Pflicht-Bedarfsausweis seit |
-/- |
(Gebäudefertigstellung bis) 31.12.1965 |
max. 4 |
01.07.2008 |
-/- |
01.10.2008 |
-/- |
(Gebäudefertigstellung bis) 31.12.1965 |
mehr als 4 |
01.07.2008 |
Wahlfreiheit |
-/- |
1966 |
01.11.1977 |
max. 4 |
01.01.2009 |
-/- |
01.10.2008 |
1966 |
01.11.1977 |
mehr als 4 |
01.01.2009 |
Wahlfreiheit |
-/- |
01.12.1977 |
31.01.2002 |
beliebig |
01.01.2009 |
Wahlfreiheit |
-/- |
01.02.2002 |
-/- |
beliebig |
01.02.2002 |
-/- |
01.02.2002 |
|
Ausnahmen: Für Baudenkmäler müssen keine Energieausweise vorgelegt werden. Ebensowenig für kleine Wohngebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche. |
Wer vorher Gewissheit über die Qualitäten seines Gebäudes haben möchte, kann sich aber bereits heute bei mir einen DENA Energieausweis ausstellen lassen.
|
|
|