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Luftdichtheit

Bei der Messung geht es um zwei Ziele. Erstens darf die Luftmenge, die der Ventilator fördert und die durch unvermeidliche Fugen usw. entweicht, höchstens 3 mal in der Stunde die Luft im Gebäude austauschen (Vorgabe durch die deutsche Energieeinsparverordnung - EnEV, bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen höchstens 1,5 mal) und zweitens sollte derjenige, der die Messung durchführt, auch die Fehlstellen finden, damit diese beseitigt werden. Die letzte Forderung ist nicht direkt Gesetz, sondern gehört zu den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, auf deren Einhaltung z. B. ein Bauherr auch ohne besondere Vereinbarung Anspruch hat.
Deshalb müssen Fehlstellen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.



Versuchsaufbau Luftdichtheitsmessung


Nicht dichte Bauteilanschlüsse

Quelle: Eugen Schneider, Dipl. Ing. (FH) Bauwesen, Energieberater und Thermograph, 90765 Fürth, 0911/764748, eugen.schneider@nefkom.net