Bedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis
Nicht alle Gebäude brauchen denselben Energieausweis. Je nach Größe und Alter Ihrer Immobilie muss ein Energiebedarfsausweis oder es kann ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. Bedarfsausweise werden generell bei allen Neubauten ausgestellt. Wer welchen Ausweis benötigt ist auf der Seite „Energieausweis“ der Tabelle zu entnehmen. Wer „nur“ einen Ausweis nach Verbrauch benötigt, kann sich aber auch auf freiwilliger Basis einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.
Allgemeines:
Bedarfsausweise können mit „geringer“, „einfacher“ und „hoher“ Genauigkeit erfasst und berechnet werden. Jeder kann sich vorstellen, dass bei geringer und einfacher Erfassung auch das Ergebnis der Berechnungen lediglich „ungenau“ ausfallen kann. Entsprechend „billig“ bieten manche „Kollegen“ auch diese Ausweise an. Hinterfragen Sie also immer genau, was Sie für Ihr gutes Geld bekommen!
Inhalte des Bedarfssausweises
Der Energiebedarfsausweis gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude wirklich ist. Die Energieeffizienz des Gebäudes kann durch den jährlichen Energiebedarf für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung ermittelt werden. Dabei werden die Daten der Gebäudehülle, der Fenstern, wie die Dämmung von Wänden oder Dach im Energieausweis genauso berücksichtigt wie die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. Mit in die Berechnung fließen außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage ein und auch die Verwendung regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder Solarenergie.
Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima pro Jahr verbraucht wird. Als Kennzahl wird schließlich im Bedarfsausausweis der so genannte Primärenergiebedarf eingetragen. Dadurch ermöglicht der Bedarfsausweis Vergleiche mit den Ergebnissen anderer Gebäude, da der Standard deutschlandweit derselbe ist. Vorausgesetzt der Berechnungsmodus ist gleich.
Zudem gibt der Bedarfsausweis mit seinen Modernisierungstipps alle Potenziale an, die ein Gebäude zum Energiesparen in sich birgt.
Zeitlicher Rahmen
Im Wohnungsbau wird für Neubauten und bei erweiterten Umbaumaßnahmen wie An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine fachliche Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, bereits seit dem Jahr 2002 ein Energiebedarfsausweis verlangt.
Für Altbauten erfolgte die Einführung des Energieausweises schrittweise ab Juli 2008 im Falle von Verkauf, Verpachtung oder Vermietung. Ab 1. Juli 2008 wurde der Energieausweis für Wohngebäude mit Baujahr 1965 und älter zur Pflicht, für Wohngebäude ab Baujahr 1966 gilt dies seit 1. Januar 2009.
Welcher Ausweis gebraucht wird, hängt mit Größe, Baujahr und Sanierungszustand der Immobilie zusammen. 1977 erschien die erste bundeseinheitliche Wärmeschutzverordnung (WSVO), die den Energiebedarf durch Verbesserung der Dämmung und der Fenster eines Gebäudes bereits merklich sinken ließ. Deshalb werden Gebäude mit Baujahr vor der ersten Wärmeschutzverordnung anders betrachtet als jüngere Gebäude.
Ausweise sind in jedem Fall zehn Jahre gültig, es sei denn, es wird zwischenzeitlich energetisiert.
Nicht-Wohngebäude im Altbau brauchen seit 1. Juli 2009 einen Energieausweis. Dabei besteht generell Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Bei Neubauten muss bereits seit Oktober 2007 ein Energiebedarfsausweis erstellt werden.
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